Leitfaden zur Organspende-Aufklärung: BZgA lädt zur Online-Umfrage ein
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende am 1. März 2022 besteht für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, sich bei ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt zur Organ- und Gewebespende beraten zu lassen. Um die Hausärztinnen und Hausärzte hierbei zu unterstützen, möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihnen die Informationsbroschüre: “Aufklärung zur Organ- und Gewebespende. Ein Leitfaden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte” an die Hand geben.
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