Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Empfehlung zur Definition der COVID-19-Risikogruppen für eine Abgabe von FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 24. November 2020 im schriftlichen Verfahren beschlossen, auf Anforderung einer Stellungnahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 17. November 2020, dem BMG zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 c) SGB V hinsichtlich der Festlegung der Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu empfehlen.
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